Hygienekonzept der ESG Oldenburg. (Stand 02.11.2020)

 

Erarbeitet nach § 4 Absatz 2 der „Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung).

  1. Beim Besuch von Veranstaltungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese darf am Sitzplatz abgenommen werden.

  2. Die maximal zugelassene Anzahl von Besuchern* bei Veranstaltungen ist begrenzt.

  3. Maßgebend als Obergrenze ist eine Bestuhlung im Abstand von etwa 2 m vorzugsweise einreihig im Kreis.

  4. Die Besucher sind angehalten selbstständig einen Mindestabstand zueinander von 1,5 m wann immer möglich einzuhalten. Ein Aushang im Eingangsbereich erinnert daran.

  5. Die Besucher sind angehalten, das Gebäude nacheinander zu betreten und zu verlassen.

  6. Bei den Zu- und Abfahrten sind aufgrund des offenen Geländes und der üblichen Besucherzahl keine Warteschlangen zu erwarten.

  7. Der Weg zu den Sanitäranlagen soll einzeln nacheinander erfolgen.

  8. Der Aufenthalt in den sanitären Anlagen ist je Raum (männlich, weiblich, barrierefrei) auf jeweils eine Person gleichzeitig beschränkt. Eine Beschilderung weist darauf hin.

  9. Die Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen ist durch die angestellte Reinigungskraft sichergestellt.

  10. Es wird vor, während und nach jeder Veranstaltung gelüftet.

  11. Die Luftqualität wird mit einem geeigneten Messgerät fortwährend überprüft. Der gemessene Anteil an CO2 in der Luft dient als Indikator, ob verstärkt gelüftet werden sollte.

  12. Bei Bedarf wird mit einem vorhandenen Ventilator im Fenster die Frischluftzufuhr unterstützt.

 

*) Selbstverständlich sind im gesamten Dokument mit dem generischen Maskulinum immer alle Geschlechter gemeint.

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